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Catering AGB’s

Catering AGB’s


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Catering der KONSUM DRESDEN eG (KONSUM Catering)

1. Geltungsbereich
Für alle Geschäfte zwischen Kunden und KONSUM Catering gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Angebote / Aufträge
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch KONSUM Catering schriftlich oder in Textform bestätigt worden sind. Das Catering wird nur ausgeführt, wenn eine schriftliche Beauftragung oder eine solche in Textform sowie bei Aufträgen über 1.000 €/netto eine Anzahlung über 50 % des Auftragswertes zum vorgegebenen Zahlungsziel vorliegt. Angebote von KONSUM Catering gelten längstens 3 Monate nach Angebotsdatum. Die Verfügbarkeit unserer Produkte ist zum Teil saisonal abhängig, so dass es erforderlich sein kann, dass Produkte oder Komponenten gleichwertig und zumutbar von unseren Vorschlägen abweichen.  

3. Teilnehmerzahl
Die endgültige Zahl der Teilnehmer und die für die Veranstaltung wichtigen Details müssen KONSUM Catering spätestens 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

4. Preise
Es gelten ausschließlich die Preise der Auftragsbestätigung (bestellte Waren und Leistungen, Auf- und Abbau ggf. Equipment, Personal etc.). Der Kunde ist verpflichtet, diesen vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von KONSUM Catering an Dritte.
Es gelten die jeweils gültigen MwSt-Sätze; z. Zt. sind das gegenüber gewerblich tätigen Kunden bzw. Unternehmern Preise für Speisen zusätzlich 7 % MwSt., für Getränke und Service (z.B. Equipment, Lieferung, Personal usw.) zusätzlich 19 % MwSt. Vereinbarte Bruttopreise gegenüber nicht gewerblich tätigen natürlichen Personen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Preis- und Leistungsänderungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor. 

5. Lieferung/Mängel
Für die Anlieferung kann KONSUM Catering Gebühren, abhängig von Lieferumfang und Distanz, erheben. Sie erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzeiten werden individuell vereinbart und können Montag bis Freitag realisiert werden. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Gelingt uns dies im Einzelfall aus verkehrstechnischen oder wetterabhängigen Gründen nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten zu. 
Besonderheiten, die den Lieferort betreffen (z. B. Baustellen, Märkte, lange Wege, Treppen über drei Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle) sind durch den Kunden bei der Bestellung (bei späteren Entwicklungen unverzüglich, ggf. sofort) mitzuteilen, damit sich KONSUM Catering zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann.
KONSUM Catering ist nicht verpflichtet Nachlieferungen zu leisten, wenn die Teilnehmerzahl von der vereinbarten Zahl abweicht. Etwaige Beanstandungen (Mängel, Falschlieferungen, Abweichungen etc.) sind sofort bei Lieferung geltend zu machen, um KONSUM Catering die Überprüfung und ggf. Änderungen zu ermöglichen. Zumutbare Abweichungen in Optik, Größe, Konsistenz, Geschmack und Zusammensetzung stellen keine Mängel dar.

6. Stornierung
Stornierungen sind bei einem Bestellwert bis zu 1.000,00 € netto bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltung kostenfrei möglich. Ausgenommen hiervon sind Speisen und Getränke, die exklusiv für die stornierte Veranstaltung besorgt wurden.
Über 1.000,00 € Nettowert gilt:
Werden die vereinbarten Leistungen bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält KONSUM Catering sich eine Entschädigung in Höhe von 10% der vereinbarten
Vergütung vor.
Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierungen
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des letztgültigen Angebots bzw. Auftragsbestätigung
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des letztgültigen Angebots bzw. Auftragsbestätigung
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des letztgültigen Angebots bzw. Auftragsbestätigung
danach werden 100% der Vergütung in Rechnung gestellt.
Enthält der stornierte Vertrag Leistungen, mit deren Erbringung Drittfirmen beauftragt wurden, gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Drittfirma.
KONSUM Catering ist berechtigt, darüber hinaus gehende Kosten gegen Nachweis geltend zu machen.

7. Kündigung durch KONSUM Catering
KONSUM Catering ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden, wenn:
• die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsablauf gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann
• der Ruf sowie die Sicherheit von KONSUM Catering gefährdet wird
• vereinbarte Abschlagszahlungen nicht termingerecht eingehen
• im Falle höherer Gewalt.

8. Zahlung
Bei Aufträgen über 1.000 € netto Auftragswert ist vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des erwarteten Auftragswertes bis zum vorgegebenen
Zahlungsziel zu leisten. Der Restbetrag ist innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können abweichend schriftlich oder in Textform vereinbart werden.

9. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Für Beschädigungen die durch den Kunden oder durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Bei Beschädigung, Bruch oder Schwund des gestellten
Equipments (Geräte, Geschirr & Besteck, Gläser, Dekoration etc.) wird dies dem Kunden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Neupreis der beschädigten Ware.

10. Haftungsausschluss
Die KONSUM DRESDEN eG, gesetzliche Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen,  haften nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, z. B. bei Schäden am Ort
der Veranstaltung, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste.
Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.

11. Sicherheitsleistungen
KONSUM Catering kann vom Kunden die Leistung einer angemessenen Kaution oder anderer Sicherheiten zur Sicherheit der vereinbarten Vergütung oder der
Kostenrisiken aus der Veranstaltung verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn

• Wirtschaftsauskünfte eine mangelnde Bonität des Kunden annehmen lassen
oder
• der Kunde eine (auch nur vorübergehende) eingeschränkte Zahlungsfähigkeit erklärt
oder
• der Kunde sich mit (Voraus-) Zahlungen in Verzug befindet
oder
• der Kunde keinen Sitz im Inland unterhält.

 12. Referenzen/Referenzfotos
Der Auftraggeber räumt KONSUM Catering das Recht ein, während der Veranstaltung Fotos und Video-Aufnahmen anzufertigen, seine Firma und das dazugehörige
Logo zu Zwecken der Eigenwerbung zu benennen und schriftlich und bildlich einzusetzen (z. B. auf der eigenen Website/Kundenreferenz/Mailing).

 13. Sonstiges
• Musiker- und Künstlergagen sind ebenso wie GEMA-Gebühren vom Auftraggeber direkt zu zahlen.
• Für die Auftragsabwicklung werden erforderliche persönliche Daten des Auftraggebers gespeichert. Dazu erklärt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und im Rahmen der gesetzlichen Fristen gelöscht. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der KONSUM DRESDEN eG, die hier einzusehen sind: www.konsum.de/datenschutz 
• Die Verantwortung für ggf. nötige Genehmigungen/Anmeldungen etc. der Veranstaltung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
• Die Verkehrssicherungspflicht für die Veranstaltung obliegt dem Auftraggeber; er stellt KONSUM Catering somit von Ansprüchen Dritter auf
erstes Anfordern frei.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, sofern der Auftraggeber
Kaufmann im Sinne von § 1 Abs.2 HGB ist, für beide Teile Dresden.

15. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.

Stand: April 2024